Ungeordnet abgestellte E-Scooter können leicht zu Barrieren oder Stolperfallen werden und sorgen häufig für Ärger und Unverständnis. An den U-Bahn-Haltestellen Oldenfelde und Wandsbek Gartenstadt sollen zur Verbesserung der Situation vor Ort bereits kurzfristig E-Scooter-Abstellflächen eingerichtet werden.
Die Wandsbek-Koalition setzt sich verstärkt dafür ein, dass an den Schnellbahnhaltestellen im Bezirk und in wichtigen Ortszentren Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen eingerichtet werden. Zusätzlich soll die Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen auch bei öffentlichen Planungen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, sich dafür einzusetzen, dass falsch abgestellte E-Scooter gemäß des geschlossenen Rahmenvertrags mit den Betreibern in der vereinbarten Frist abgeholt und gegebenenfalls die vorgesehen Bußgelder erhoben werden. Ebenfalls soll auf die bereits vorhandene Meldeplattform scooter-melder.de aufmerksam gemacht werden. Über die Ergebnisse soll im Ausschuss für Mobilität berichtet werden.
„E-Scooter können – gerade auf der letzten Meile in weniger urbanen Teilen Wandsbeks – einen Beitrag zu klimafreundlicher Mobilität leisten. Sie dürfen aber nicht zu gefährlichen Hindernissen werden. Die Möglichkeiten des Rahmenvertrags mit den Betreibern von E-Scootern sollen ausgeschöpft werden und designierte Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen an U- und S-Bahnstationen sowie wichtigen Ortszentren geschaffen werden. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Gehwege für Jung und Alt sicher und barrierefrei nutzbar bleiben.”

Lisa Wagner
Mitglied der Grünen Fraktion
Der Antrag
Hintergrund
E-Scooter sind inzwischen ein fester Bestandteil der urbanen Mobilität. Sie ermöglichen Menschen eine unkomplizierte Fortbewegung an der frischen Luft, sind flexibel einsetzbar und verursachen lokal keine Emissionen. Besonders auf der sogenannten letzten Meile ergänzen sie den öffentlichen Nahverkehr sinnvoll und leisten so einen Beitrag zur Mobilitätswende und zum Klimaschutz.
Um dem Problem verkehrsgefährdend- oder behindernd abgestellter E-Scooter entgegenzuwirken, hat die FHH die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum als Sondernutzung eingestuft. Im Februar 2025 wurde ein Rahmenvertrag mit den Anbietern von E-Scootern geschlossen. Dieser beinhaltet Maßnahmen, um die öffentliche Sicherheit zu stärken.
Dazu gehört die Einrichtung von festen Abstellflächen in Verbindung mit Parkverbotszonen im direkten Umfeld der Abstellflächen. So heißt es etwa, dass feste Abstellflächen für E-Scooter in Verbindung mit Parkverbotszonen (Geofencing) die Gehwege entlasten können, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende erhöhen.
Die Anbieter verpflichten sich unter anderem dazu, falsch abgestellte E-Scooter ordnungsgemäß umzustellen oder einzusammeln und Verwarngelder and die Verursacher weiterzureichen. Falsch abgestellte E-Scooter können unkompliziert auf der zentralen Meldeplattform scooter-melder.de oder an hamburg.escooter@gmail.com gemeldet werden.