Von Konzertveranstaltungen über Kinder- und Stadtteilfeste bis hin zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen oder Zukunftsinvestitionen der Wandsbeker Vereine – all das wird aus den „Politischen Mitteln“ der Bezirksversammlung unterstützt. Diese umfassen Kulturmittel, Sondermittel und den Förderfonds. Mit ihnen kann der Bezirk soziale, gemeinnützige oder kulturelle Projekte unterstützen
Im laufenden Jahr wurden bereits über eine Million Euro vergeben – darunter rund 450.000 Euro für Investitionen in Wandsbeker Vereine und etwa 110.000 Euro für kulturelle Veranstaltungen. Unter die geförderten Veranstaltungen fallen u. a. zehn Stadtteil- und Nachbarschaftsfeste in acht Stadtteilen, die mit über 100.000 € gefördert wurden.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur der Bezirksversammlung Wandsbek. Neben den zuwendungsrechtlichen Vorgaben haben sich im Laufe der Zeit zusätzliche, in der Praxis gewachsene Richtlinien etabliert. Die Wandsbek-Koalition will diese nun in einem transparenten Regelwerk bündeln und an die aktuelle Kostenentwicklung anpassen. Der entsprechende Antrag der Koalition wird nun im Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur beraten. Damit soll eine breite Grundlage geschaffen werden, die von allen Fraktionen getragen werden kann und die im gesamten Verfahren für Transparenz und Fairness sorgt.
„Mit den politischen Mitteln fördern wir Engagement, das unseren Bezirk grüner und lebenswerter macht. Ein schönes Beispiel sind die ökologischen Grünpatenschaften: Bürgerinnen und Bürger übernehmen Verantwortung für kleine öffentliche Flächen, bepflanzen sie mit heimischen Arten und schaffen so neue Lebensräume für Insekten und Vögel. Dieses Engagement wollen wir weiterhin finanziell stärken – transparent, nachhaltig und gemeinsam mit der Nachbarschaft.”

Katja Rosenbohm
Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen Fraktion
Der Antrag
Hintergrund
Für die Vergabe der Politischen Mittel im Bezirk Wandsbek werden die folgenden ergänzenden Rahmenübedingungen festgelegt:
- Fahrt- und Transportkosten sowie Verpflegungskosten werden generell nicht gefördert.
- Zuwendungen an behördliche Einrichtungen sind nach Zuwendungsrecht ausgeschlossen. Genauso werden Vorhaben im Zuständigkeitsbereich von Fachbehörden nur im Einzelfall mit bezirklichen Mitteln unterstützt.
- Die Förderung von religiösen Organisationen wird auf maximal 60 Prozent der beantragten Zuwendung beschränkt. Ausnahmen sind für Projekte möglich, an deren Durchführung ein besonderes bezirkliches Interesse besteht.
- Eine Abweichung der Eigenmittelquote von mindestens 5 % der Projektausgaben ist aufgrund des Zuwendungsrechts nur aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses möglich. Dieses muss durch einen Antrag der Fraktionen im Ausschuss begründet werden.
- Bei investiven Projekten von über 10.000 € wird in der Regel eine Eigenmittelquote von mindestens 10 % erwartet.
- Für Veranstaltungen wie Stadtteilfeste gelten Obergrenzen der Förderung aus Sondermitteln in Höhe von 15.000 € für eintägige Veranstaltungen und 20.000 € für Wochenendveranstaltungen. Ausnahmen hierfür sind für besondere Jubiläen oder notwendige Sicherheitsvorkehrungen möglich.
- Entschädigungen für ehrenamtlich tätige Personen sollen grundsätzlich 20 € pro Stunde nicht übersteigen. Für höhere Stundensätze ist zwingend eine besondere Qualifikation nachzuweisen. Davon ausgenommen sind Honorare für beruflich tätige Personen.
- Sie stellen keine abschließende Aufzählung dar. Abweichungen sind nur im Einzelfall vorgesehen. Hierfür wird Antragstellenden empfohlen, bereits mit der Antragstellung zu den Fraktionen Kontakt aufzunehmen.
- Darüber hinaus wird Antragstellenden, die erstmals einen Antrag stellen und eine Antragssumme von 5.000 € übersteigen, empfohlen, sich den Fraktionen vorzustellen.