Was tun bei Baumfällungen?

Leider können wir nicht jedem Einzelfall nachgehen, denn es sind einfach zu viele solcher Fälle geworden. Inzwischen werden auf privaten und öffentlichen Flächen in Hamburg jährlich weit mehr als 6.000 Bäume gefällt. Darum ist es das Beste, die zuständige Behörde mit einer Prüfung zu befassen. Bei Fällmaßnahmen auf privatem Grund sollte man danach fragen, ob eine Fällerlaubnis besteht.

Zuständigkeiten in Hamburg – Übersicht:

Für Bäume in Park- und Grünflächen sowie an Straßen und Wegen: ist das Bezirksamt zuständig, hier zumeist das „Fachamt Management des öffentlichen Raumes“ unter der Hamburg-Service-Nr. 115 kann sich der Petent an das Management des öffentlichen Raumes wenden.
Bäume im Wald: die Revierförstereien der Bezirke, die ebenfalls dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes zugeordnet sind.
Hilfreich ist auch die Mailadresse: MR13-Anliegen(at)wandsbek.hamburg.de.
Bäume auf Friedhöfen: Hamburger Friedhöfe (Anstalt öffentlichen Rechts).
Privatbäume: Naturschutzamt im Bezirksamt: https://www.hamburg.de/wandsbek/naturschutz-baumschutz/ oder naturschutz(at)wandsbek.hamburg.de, Telefonische Sprechzeiten: Montag – bis Freitag 9 -11 Uhr, Tel.: 040 – 42881-3294 (es läuft auch ein AB).

Wenn Eile geboten ist, wenn zum Beispiel eine Fäll-Kolonne schon anrückt und Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes bestehen, kann man die Polizei 110 rufen: Die Polizei soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten (Hamburgisches Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Sie ist befugt zum Handeln, wenn die sachlich zuständige Behörde nicht mehr rechtzeitig einschreiten kann. Bei Verstößen gegen die Baumschutzverordnung handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten (§5 BaumschVO). Eine Intervention der Polizei lässt sich im Fall zweifelhafter Baumfäll-Maßnahmen jedoch nicht zwingend verlangen: Ob die Polizei einschreitet, liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (Opportunitätsprinzip).

Wichtig ist es dabei, Straße und Hausnummer zu benennen (bei langen Straßen wichtig) und ob der Baum auf öffentlichem Grund oder auf einem Privat-Grundstück gefällt werden soll.