Erste Soziale Erhaltungsverordnung für den Bezirk Wandsbek

Besserer Schutz für Mieter*innen in Eilbek
Erstmals hat die Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und SPD eine soziale Erhaltungsverordnung für einen Stadtteil im Bezirk Wandsbek durchsetzen können. Eilbek ist längst nicht mehr das Quartier, das nach den Bombennächten des Zweiten Weltkrieges mit viel günstigem Wohnraum vor allem auch einkommensschwächere Bevölkerungsschichten angezogen hat. Zusammen mit dem Wohnviertel am Eilbekkanal mit seinen alten Stadthäusern gehört der Stadtteil auch wegen seiner Nähe zur Innenstadt und seiner guten Verkehrsanbindung inzwischen zu einem beliebten Hamburger Stadtteil. Das hat auch die Immobilienwirtschaft erkannt, so dass auch in Eilbek die günstigen Mietwohnungen zu verschwinden drohen.

Dennis Paustian-Döscher, stellv. Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion Wandsbek: „In Eilbek gibt es vielerorts noch ein „Wir“-Gefühl und kleinräumig funktionierende Netze. Diese Zufriedenheit mit dem Quartier wollen wir erhalten und den Eilbeker*innen eine Umwandlung des bisher noch preiswerten Bestandes in hochpreisige Wohnungen und damit die Verdrängung der angestammten Bevölkerung ersparen. Daher haben wir seit vielen Jahren den Erlass einer sozialen Erhaltungsverordnung vorangetrieben.“

Jan-Hendrik Blumenthal, Fachsprecher für Stadtplanung der GRÜNEN Fraktion Wandsbek: „Der Planungsausschuss hat der Sozialen Erhaltungsverordnung für Eilbek am Dienstag (10.12.) zugestimmt. Wir freuen uns, dass unser langjähriges Engagement für einen wirksamen Mieter*innenschutz für Eilbek nun von Erfolg gekrönt ist. Eine von GRÜNEN und SPD angestoßene Voruntersuchung und eine Untersuchung durch die Behörde für Stadtentwicklung haben letztendlich ergeben, dass in Eilbek erkennbare Anzeichen für eine Verdrängung der ansässigen Bewohner*innen vorhanden sind. Durch den Senatsbeschluss sind die Mieter*innen bereits seit einem Jahr vor Luxussanierungen, Wohnungszusammenlegungen und Umwandlung in Eigentumswohnungen besser geschützt. Nach der Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger kann die Erhaltungsverordnung dazu beitragen, dass die Wohnungen in Eilbek weiter für eine breite Bevölkerungsschicht erschwinglich bleiben.“

Xavier Wasner, Fachprecher Stadtplanung der Wandsbeker SPD-Fraktion: „Eilbek ist durch seine innenstadtnahe Lage, die vielen kleinen Wohnungen und die gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ein sehr nachgefragter Wohnstandort. Wir freuen uns sehr, dass für diesen Stadtteil die erste soziale Erhaltungsverordnung für Wandsbek erarbeitet wird, mit der die gewachsene Struktur der Eilbeker Bevölkerung erhalten werden soll. Eine soziale Erhaltungsverordnung ist gerade für einen zunehmend beliebten Stadtteil wie Eilbek ein gutes Instrument, um dafür zu sorgen, dass die bisherige Bewohnerstruktur erhalten bleibt und Wohnraum nicht auf Kosten von Mietern zum Spekulationsobjekt von Investoren wird. Wir tun etwas gegen Gentrifizierung, bevor es zu spät ist!“

Hintergrund:
2013 hat die GRÜNE Fraktion in Wandsbek zusammen mit der SPD den ersten Antrag für ein Quartiersmonitoring zur Prüfung einer sozialen Erhaltungsverordnung auf den Weg gebracht. Seitdem gab es viele Untersuchungen, die bestätigt haben, dass auch der bisher unauffällige Stadtteil Eilbek von Verdrängung, Privatisierung, Wohnungszusammenlegungen und Luxusmodernisierungen betroffen ist.
Die Soziale Erhaltungsverordnung ist die einzige im Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehene Möglichkeit, bauliche Maßnahmen hinsichtlich ihrer verdrängenden Wirkung zu bewerten und zu kontrollieren. Dazu unterliegen folgende Maßnahmen einer zusätzlichen Genehmigungspflicht: Abriss von Wohngebäuden und -gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen an Wohnungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume und die Begründung von Wohnungseigentum. Bisher gibt es in Hamburg elf soziale Erhaltungsverordnungen, vor allem im Bezirk Mitte, aber auch in Altona und Eimsbüttel.

Detaillierte Infos unter: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1001729

Dem entsprechenden Antrag hat bereits der Planungsausschuss am Dienstag (10.12.) zugestimmt

GRÜNER Erfolg für Eilbeks Mieter*innen

Als ein zentrales, gut angebundenes Quartier ist Eilbek in den Fokus der Immobilienwirtschaft gerückt. Wir möchten den Stadtteil mit seiner gemischten Bevölkerungsstruktur und seinen guten Nachbarschaften erhalten und negativen städtebaulichen Entwicklungen wie der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulativen Verkäufen entgegenwirken.
Wir, die GRÜNE Fraktion Wandsbek, freuen uns, Ihnen jetzt nach vielen Jahren beharrlicher Arbeit mitteilen zu können, dass wir den Erlass einer sozialen Erhaltensverodnung für Eilbek erreicht haben. Damit bleiben Wohnungen in Ihrem Stadtteil für eine breite Bevölkerungsschicht erschwinglich, während z.B. energetische Sanierungen und Modernisierungen weiter möglich sind.
Bei der Sozialen Erhaltungsverordnung, die ab 1. Januar 2020 in Kraft tritt, unterliegen ab sofort einer Genehmigungspflicht u.a.:
– Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen,
– Luxusmodernisierungen, die zu Mieterhöhungen führen oder
– der Abriss von Wohngebäuden und -gebäudeteilen


Soziale Erhaltungsverordnung Eilbek – Duge: „Verdrängungsdruck ist sozialer Sprengstoff für Hamburg“

Heute hat der Senat mit Eilbek das 13. Gebiet vorgestellt, in dem ab morgen eine Soziale Erhaltungsverordnung gilt.
Um die auf ihr Quartier angewiesene Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen, kann dieses Instrument des Baugesetzbuches Luxusmodernisierungen, Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und spekulative Verkäufe kompletter Wohngebäude verhindern. So wirkt die Soziale Erhaltungsverordnungen den Verdrängungseffekten in diesen Stadtteilen entgegen und dämmt weitere Verluste von noch verbliebenem, günstigem Wohnraum ein. Die Soziale Erhaltungsverordnung in Kombination mit der Umwandlungsverordnung ist die einzige vom Gesetzgeber dafür vorgesehene Möglichkeit.

Dazu Olaf Duge, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Nachdem schon die westliche innere Stadt unter Schutz gestellt wurde, geraten nun die bisher eher unscheinbaren Stadtteile Eilbek, Barmbek und Hamm in den Fokus von Spekulanten. Mit der jetzt vorgestellten 13. Verordnung können wir weitere 21.500 Menschen und damit insgesamt rund 233.000 Menschen vor Verdrängung schützen. Angesichts der stetig steigenden Preise bei Eigentumswohnungen und dem wachsenden Umwandlungsdruck müssen wir nun auch zügig Barmbek, Hamm und Horn vor spekulativen Immobiliengeschäften bewahren. Für redliche Vermieterinnen und Vermieter ist die Verordnung kein Grund zur Sorge. Der Entmietung ganzer Wohnhäuser zur Schaffung teurer Luxuseigentumswohnungen, wie aktuell in der Eiffestraße, muss sich die Politik jedoch entschieden entgegen stellen. Die Soziale Erhaltungsverordnung ist dafür das richtige Mittel. Das haben wir mit den Ankäufen von Wohnhäusern in Altona, die von spekulativen Geschäften bedroht waren, inzwischen bewiesen. Die Verdrängung von Menschen mit niedrigeren Einkommen an den Stadtrand führt zu einem immensen Druck auf die innere Stadt, der sozialen Sprengstoff birgt. Wir müssen uns mit den verfügbaren Mitteln gegen diese soziale Spaltung stellen, die vor unseren Augen stattfindet. Deswegen treiben wir Grüne seit Anfang der 1990er Jahre die Ausweitung der Sozialen Erhaltungsverordnungen voran. Leider haben sich CDU und SPD viele Jahre dagegen gesperrt, die FDP zweifelt den Nutzen der Verordnungen immer noch an. Das fällt der Stadtgesellschaft jetzt auf die Füße.“

Pressemitteilung der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion Hamburg vom 28. Januar 2020