Beginn Entsiegelungsmaßnahme an der Seebek

An der Seebek haben die Maßnahmen zur Entsiegelung einer ehemaligen, nicht genutzten Wegeverbindung begonnen. Die noch asphaltierte und von Pflanzen überwucherte Fläche soll nun renaturiert werden. Dadurch wird die Wasserdurchlässigkeit erhöht und Regenwasser kann besser versickern. Auch werden so die Lebensbedingungen der Insekten verbessert und die Insektenvielfalt gefördert. Dieser ökologisch sinnvolle Schritt soll fortan die vom NABU betreute bienenfreundliche Blühwiese mit dem Ufer verbinden.

Die Wandsbek-Koalition ist auf dem Weg, den Bezirk Wandsbek an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Immer wieder auftretende Starkregen- und Hochwasserereignisse verdeutlichen die Notwendigkeit, möglichst viele bereits versiegelte Flächen zu entsiegeln. So soll die Stadt in einen „Schwamm“ verwandelt werden, um Regenwasser besser aufnehmen und für Trockenphasen speichern zu können.

Die Entsiegelungsmaßnahme an der Seebek wird mit Mitteln aus dem NaturCent gefördert und ist auf einen Antrag der damaligen Rot-Grünen Koalition aus dem Jahr 2022 im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zurückzuführen.

„Wir freuen uns, dass die Fläche an der Seebek mit der Entsiegelungsmaßnahme eine ökologische Aufwertung erfährt. In einer Großstadt wie Hamburg ist es besonders wichtig, so
wenig Fläche wie möglich zu versiegeln, um zum Beispiel Starkregenereignisse besser auffan-
gen zu können. Das heißt im Umkehrschluss: Unnötig versiegelte Flächen müssen konsequent
entsiegelt werden.”

Karin Knitter-Lehmann

Karin Knitter-Lehmann

Fachsprecherin Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz der Grünen Fraktion

Hintergrund

Beim NaturCent handelt es sich um ein von der FHH finanziertes Sonderprojekt. Das Projekt setzt es sich zum Ziel, die Grün- und Lebensqualität in einer wachsenden Stadt zu erhalten und zu verbessern. Die Bezirke können für geplante Projekte Geld beantragen. In Wandsbek werden mögliche Vorschläge in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz eingebracht und dort beschlossen. Über die Förderung möglicher Maßnahmen aus Mitteln des NaturCents entscheidet letztlich die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA).