Ohlstedter Feldmark wird langfristig gesichert

Heute hat der Senat beschlossen, dass die Flurstücke 1466 und 1391 nördlich und südlich der Hoisbüttler Straße sowie drei kleinere Flächen am Mühlenbrook in Ohlstedt nicht bebaut werden. Nach einer naturschutzfachlichen Beurteilung innerhalb der nächsten zwei Jahre sollen die Flächen vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) in die Hände der Behörde für Umwelt und Energie übergehen mit dem Ziel die Flächen aufzuwerten, so dass sie später als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden können.

Maryam Blumenthal, Fraktionsvorsitzende der Wandsbeker GRÜNEN: „Seit den 1980er Jahren kämpfen die GRÜNEN in Wandsbek an der Seite der Ohlstedter Initiativen für den Erhalt der Ohlstedter Feldmark und gegen eine Bebauung der Flächen an der Hoisbüttler Straße. Die Äcker und Wiesen, die von Süden an das Naturschutzgebiet Wohldorfer Wald angrenzen sind sehr bedeutsam für den Wasserhaushalt des Waldes. Mit dem Senatsbeschluss ist das jahrzehntelange Tauziehen um die sensiblen Wiesen, Äcker und Knicks der Ohlstedter Feldmark vorbei. Durch unsere Beharrlichkeit sowohl im Bezirk Wandsbek als auch auf Bürgerschaftsebene und durch den grünen Umweltsenator haben wir erreicht, dass der Senat jetzt den Weg frei gemacht hat für die Übertragung der Flächen in die Hände der Behörde für Umwelt und Energie. Nicht zuletzt hat auch das Oberverwaltungsgericht im April letzten Jahres mit seinem Urteil den Naturschutz an dieser Stelle gestärkt. Mit der Aufwertung der Äcker und Knicks und der späteren Sicherung als Naturschutzgebiet erhält die Ohlstedter Feldmark jetzt endlich den Status, der ihr gebührt. Wir freuen uns, dass eine Bebauung der sensiblen Landschaft damit vom Tisch ist.“

Hintergrund/Weiteres Vorgehen:

Auch diese Orchideenwiese gehört demnächst zum geschützten Bereich

Bevor konkrete Planungen für das Gebiet umgesetzt werden können, bedarf es aufgrund der hohen Anforderungen des Raumes und seiner hohen Sensibilität einer genaueren naturschutzfachlichen Betrachtung im Rahmen eines landschaftsplanerischen Gutachtens. Dieses wird von der BUE in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) unter Einbeziehung des Bezirksamtes Wandsbek beauftragt, und die resultierenden Maßnahmen werden einvernehmlich abgestimmt. Nach Beginn der Umsetzung der durch den LIG finanzierten Maßnahmen werden die Flächen in Abstimmung mit den Beteiligten sukzessive und zeitnah innerhalb der nächsten zwei bis vier Jahre in das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) übertragen.


Pressemitteilung der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion von heute:

Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13

Mit Beharrlichkeit zum Grünerhalt

Die Grünflächen an der Hoisbütteler Straße in Wohldorf-Ohlstedt werden nicht bebaut. Das hat der Senat heute beschlossen. Nach rund 30 Jahren endet damit eine Auseinandersetzung zwischen zahlreichen Interessensgruppen, an deren Schluss nun der Erhalt der Grünflächen am Wohldorfer Wald steht. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt den Senatsbeschluss und die Perspektive auf ein mögliches weiteres Naturschutzgebiet.

Dazu Ulrike Sparr, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Bevor wir aus den Grünflächen an der Hoisbütteler Straße ein Naturschutzgebiet machen oder sie in den Biotopverbund übernehmen können, ist eine sogenannte naturschutzfachliche Aufwertung erforderlich. Für die Natur ist das ganz klar ein Gewinn, denn die Übertragung auf das Sondervermögen Naturschutz hat auch Auswirkungen für den Klimaschutz insgesamt. Jede Grünfläche trägt zu einer positiven Klimabilanz bei. Wichtig ist, dass es eine landwirtschaftliche Neuverpachtung im Zuge der Entwicklung der Fläche nicht mehr geben wird. Umso wichtiger ist es jetzt, einen Katalog von Maßnahmen zu entwickeln, der sukzessive das Ziel verfolgt, die Fläche unter Naturschutz zu stellen oder in den Biotopverbund einzufügen. Das ehemalige Baugebiet Wohldorf-Ohlstedt 13 wird so zu einem wertvollen und nachhaltig gesicherten Gebiet für die Natur.

Dazu Christiane Blömeke, Wahlkreisabgeordnete der Grünen Bürgerschaftsfraktion für die Walddörfer/Alstertal: „Ein über 30 Jahre währendes Tauziehen um die wertvollen Grünflächen an der Hoisbütteler Straße in Wohldorf-Ohlstedt ist beendet. Gewonnen haben Natur und Naturschutz – und das ist gut so. Eine Bebauung auf den Grünflächen, wie sie im Laufe der 30 Jahre immer wieder angedacht war, hätte auch dem direkt angrenzenden wertvollem Wohldorfer Wald große Schäden zugefügt. Auf Grundlage eines Bürgerschaftsantrages von Grünen und SPD hat der Senat nun jede Bebauung der Fläche endgültig vom Tisch genommen. Stattdessen wird sie nachhaltig für die Natur gesichert. Zwar können wir die Fläche noch nicht sofort in ein Naturschutzgebiet umwandeln, aber sie wird aus städtischem Besitz in das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der Umweltbehörde übertragen. Das ist die Grundlage für weitere Maßnahmen zur Aufwertung der Fläche, an deren Ende auch die Ausweisung als Naturschutzgebiet stehen kann.

Auch für mich persönlich ist dies ein großartiges Ergebnis. Seit Beginn meiner politischen Karriere habe ich mich für die Nichtbebauung dieser Flächen eingesetzt. Zum Ende meiner Laufbahn als Politikerin dieses Ziel erreicht zu haben, erfüllt mich mit Zufriedenheit und auch mit etwas Stolz. Es zeigt: Mit Beharrlichkeit und Mut kann Politik etwas bewegen, im Kleinen wie im Großen. Und – es lohnt sich!“


Pressemitteilung des Senats von heute:

Stadt legt Fahrplan für Grünerhalt am Wohldorfer Wald vor  

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat heute einen Fahrplan für das Gebiet des Bebauungsplans Wohldorf-Ohlstedt 13 vorgelegt, um die dortigen Naturflächen aufzuwerten. Damit sollen die Differenzen der Vergangenheit zum Naturerhalt und Wohnungsbau beigelegt und ein Naturschutzkonsens für den Stadtteil erarbeitet werden. Zuletzt hatte das Hanseatische Oberverwaltungsgericht im April 2019 den 2008 beschlossenen Bebauungsplan aufgrund fehlender Artenschutzuntersuchungen für unwirksam erklärt. Konkret wird der zur Finanzbehörde gehörende Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) gemeinsam mit der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und dem Bezirksamt Wandsbek Schritt für Schritt Maßnahmen zur biologischen Aufwertung des gesamten Areals planen und umsetzen. Hierzu wird ein landschaftsplanerisches Gutachten erstellt. Mit den Aufwertungsmaßnahmen sollen die wesentlichen Voraussetzungen für eine spätere Einbeziehung in den Biotopverbund und eine Ausweisung der Flächen als Naturschutzgebiet geschaffen werden. Die Flächen werden schrittweise in den nächsten Jahren in das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUE übertragen. Mit ersten Maßnahmen soll schon in der kommenden Vegetationsperiode begonnen werden: Um den Schutz der wertvollen Knicks zu unterstützen, werden mit dem Pächter der Flächen erste 12m breite Blühstreifen bei einem Flurstück angelegt. 

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Nachdem das Oberverwaltungsgericht Recht gesprochen hat, haben wir nur die Chance, einen echten Naturschutzkonsens für Ohlstedt zu erarbeiten und damit die Differenzen der Vergangenheit beizulegen. Mit unserem heutigen Senatsbeschluss haben wir jetzt einen Fahrplan vorgelegt, wie wir die wertvollen Flächen Schritt für Schritt so entwickeln, dass sie perspektivisch Teil des Biotopverbunds und des Naturschutzgebiets Wohldorfer Wald werden können. In diesem besonderen Einzelfall ist es vertretbar, aus Bauland Grünland zu machen – mit allen auch bilanziellen Folgen, die wir gemeinsam tragen wollen. Auch die Interessen der Landwirtschaft werden dabei einbezogen. Mit dem Aussäen von Blühstreifen im kommenden Frühjahr setzen wir einen ersten sichtbaren Startpunkt. Wir halten damit beim Thema Grünerhalt für unsere Stadt Wort. Dieser Schulterschluss zwischen Finanz- und Umweltbehörde ist auch ein wesentlicher Meilenstein bei der Umsetzung des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün.“

Umweltsenator Jens Kerstan: „Kein Bauland. Endgültig nicht an dieser Stelle! Der Senatsbeschluss ist ein echter Erfolg für den Naturschutz. Auf der lange umstrittenen Ohlstedter Fläche gibt es nun nach 30 Jahren Streit ein Happy-End. Initiativen, Naturschutz und die naturbewegte Politik haben zu Recht betont, dass die Fläche in Ohlstedt entscheidend ist für den Wasserhaushalt im angrenzenden Wohldorfer Wald – und als Bauland nicht geeignet. Wir haben uns auch als Umweltbehörde dafür eingesetzt, dieses Gebiet dauerhaft von Bebauung freizuhalten. Das Areal ist mit seinen Knicks und Wiesen schon jetzt wertvoll und bietet großes Potenzial für eine naturschutzfachliche Aufwertung. Genau diese haben wir jetzt vereinbart. Ich bin überzeugt, dass perspektivisch hier sogar ein Naturschutzgebiet geschaffen werden kann.“

Geschäftsführer Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Thomas Schuster: „Die Schaffung von Grünflächen am Wohldorfer Wald kommt unserem Ökokonto zu Gute, mit dem wir vorzunehmende Eingriffe in Natur und Landschaft an anderer Stelle kompensieren können. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung in Hamburg.“

Bis zur Fertigstellung des neuen Gutachtens und in Vorbereitung der möglichen Aufwertungsmaßnahmen plant die Stadt mit den Pächtern der Ackerflächen bereits für die kommende Vegetationsperiode erste Maßnahmen. Dabei soll zum Beispiel Verständigung darüber erzielt werden, wie unter anderem Grünlandextensivierung entwickelt werden kann. Fest steht, dass neue Pachtverträge für Landwirte vorerst nicht mehr abgeschlossen werden sollen. Zuvor sind die naturschutzfachlichen Ziele mit dem landschaftsplanerischen Gutachten zu klären.

Die Flächen des ehemaligen Bebauungsplans bilden eine gute Grundlage für die geplanten Aufwertungen: Es handelt sich um offene, von wertvollen Knicks durchzogene, und teilweise landwirtschaftlich genutzte Flächen. Sie weisen eine hohe landschaftliche Vielfalt auf. Im Rahmen der Gutachtenerstellung werden unter anderem Maßnahmen wie die Pflege von Dauergrünland auf bisheriger Ackernutzung und die Herrichtung von weiteren, landschaftstypischen Knicks präzisiert. Zudem werden weitergehende Maßnahmen wie Waldbildung oder die Anlage von Gewässern geprüft.