Neues Planrecht am Poppenbüttler Bogen

 

 

… für eine starke Wirtschaft und bessere Nahversorgung / Bebauungsplanentwurf Poppenbüttel 47 beschlossen.

Am 17. Juni hat die Bezirksversammlung Wandsbek der Feststellung des Bebauungsplans Poppenbüttel 47 zugestimmt und damit den Weg für einen neuen Gebäudekomplex an der Ecke Harksheider Straße / Poppenbüttler Bogen frei gemacht, der unter anderem der Nahversorgung der umliegenden Anwohnerschaft dienen soll. Das bisherige Planrecht musste geändert werden, um Einzelhandel im Gewerbegebiet zuzulassen und die Gewerbefläche des mittelständische Familienunternehmen TEPPICH STARK eine zukunftsweisende Entwicklungsperspektive zu ermöglichen. Der Norden von Poppenbüttel gilt hinsichtlich der Lebensmittelnahversorgung bisher als unterversorgt.

Jan-Hendrik Blumenthal, Fachsprecher Stadtplanung GRÜNE Wandsbek: „Mit dem Bebauungsplan Poppenbütteler Bogen schaffen wir die Voraussetzung für ein modernes und zukunftsweisendes Projekt, welches kleinteiliges Gewerbe, Handwerk und Nahversorgung kombiniert sowie einem wichtigen lokalem Unternehmen Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Die Verkehrs- und Energiewende denken wir auch hier mit und setzen auf Photovoltaikanlagen, hohe Energiestandards, E-Ladepunkte für KFZ und Fahrräder sowie auf gesonderte Stellplätze für Lastenräder.“

Xavier Wasner, Fachsprecher Stadtplanung der Wandsbeker SPD-Fraktion: „Wir freuen uns sehr, mit diesem Beschluss etwas für die Stärkung der Wirtschaft beizutragen und die Nahversorgung im Norden Poppenbüttels zu verbessern. Wir unterstützen gerne TEPPICH STARK bei dem Ziel, das Unternehmen zu modernisieren und zukunftsweisend weiterzuentwickeln. Durch eine Neuordnung der Flächen ermöglichen wir darüber hinaus die Ansiedlung von kleineren Gewerbe- und Handwerksbetrieben sowie eines Lebensmittel- und Drogeriemarktes. Vom neuen Einzelhandel profitieren die Anwohnerinnen und Anwohner im Norden von Poppenbüttel, die dort zukünftig auf kurzem Wege für ihren täglichen Bedarf einkaufen können.“

Hintergrund:

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Poppenbüttel 47 dient der Umsetzung eines Bauvorhabens der Stark Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG als Vorhabenträgerin. Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Poppenbüttel im Bezirk Wandsbek und wird durch die Harksheider Straße im Südwesten und den Poppenbütteler Bogen im Westen sowie eine Kleingartenanlage im Osten begrenzt.

Die Grundstücke Poppenbütteler Bogen 92 und 94 sowie Harksheider Straße 100 sind bisher Teile des Gewerbegebietes am Poppenbütteler Bogen, die aufgrund des geltenden Bebauungsplans Poppenbüttel 23 vom 06.07.1977 mit einem Einzelhandelsausschluss belegt sind.

Die Eigentümer, die hier als Firma Teppich-Stark einen Wohnausstattungsbetrieb führen, verfolgen eine teilweise Umnutzung der Gewerbegrundstücke als eingeschossig bebaute Einzelhandelsflächen für einen Lebensmittel- und einen Drogeriemarkt, insbesondere zur Deckung des Nahversorgungsbedarfs der umliegenden Wohnbevölkerung.

Der eigene Wohnausstattungsbetrieb soll an der Harksheider Straße in einem dreigeschossigen Neubau neu errichtet werden.

Auf den nördlichen Gewerbeflächen soll ein dreigeschossiges Gebäude, das als sogenannter „Handwerkerhof“ für kleingewerbliche und handwerkliche Betriebe in mehrere kleine und koppelbare Nutzungseinheiten aufgeteilt werden kann, errichtet werden.

Die Funktionsplanung sieht insgesamt eine zusammenhängende, ein- bzw. dreigeschossige Bebauung vor, die sich um eine gemeinsame, ebenerdige Stellplatzanlage gruppiert und über Zu- und Abfahrten vom Poppenbütteler Bogen und einer Abfahrt des Lieferverkehrs über die Harksheider Straße erschlossen wird.

Entlang der nordöstlichen und südöstlichen Grundstücksgrenze, hinter der zusammenhängenden Bebauung, liegen gemeinsame Betriebs- und Anlieferungsflächen sowie Stellplätze für die Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe. Die Anlieferung erfolgt vom Poppenbütteler Bogen im Einrichtungsverkehr mit Ausfahrt zur Harksheider Straße.

Auf den Dächern aller Neubauten sind Gründächer sowie Photovoltaikanlagen vorgesehen. Für die Neubebauung ist ein erhöhter energetischer Standard (regelhaft KfW 55) geplant. Die Neubauten werden mit Klinkerfassaden ausgeführt. Zusätzlich zu den erforderlichen Stellplatzanlagen werden Stellplätze der e-Mobilität für PKW sowie für Fahrräder und für Lastenfahrräder vorgehalten.

Da die Realisierung des Vorhabens auf der Grundlage des bestehenden Planrechts –Bebauungsplan Poppenbüttel 23 – nicht möglich ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Poppenbüttel 47 notwendig. Das Verfahren wird als vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 Absatz 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Um die vorgesehene und städtebaulich gewünschte Nutzung „Nahversorgung, Fachmarkt und Handwerk“ zu ermöglichen, setzt der Bebauungsplan-Entwurf für das südliche Teilgebiet ein Sondergebiet fest. Der verbleibende Gewerbegebietsbereich wird ebenfalls neu entwickelt und als Handwerkerhof mit einzelnen kleinen Gewerbeeinheiten vorgesehen.