Größtmögliche Schonung der Bäume im Wandsbeker Gehölz

 … beim S4-Gleisausbau am Bahnhof Wandsbek
Südlich der Gleise am Bahnhof Wandsbek wird zurzeit eine Baustelleneinrichtungsfläche für den Streckenausbau der S4 vorbereitet. Für diese Fläche mussten im angrenzenden Wandsbeker Gehölz Bäume gefällt werden, eine vor Ort hoch umstrittene Maßnahme. Zu diesem Thema wurde in der letzten Woche in der Wandsbeker Bezirksversammlung ein interfraktioneller Antrag von SPD, Grünen und der CDU beschlossen.

 

Julia Brinkmann, Sprecherin im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz: „Bürger*innen kamen und kommen immer wieder auf uns zu, um über die Situation im Wandsbeker Gehölz zu berichten. Ebenso gab es in den letzten Wochen Demonstrationen, deren Ziel es war, den Baumbestand im Gehölz zu schützen und zu erhalten. Wir als GRÜNE sind für das Thema sensibilisiert und werden die vorhandenen Bäume, die Baustelleneinrichtung und die Schutzmaßnahmen im Wandsbeker Gehölz und in den anliegenden Straßen, weiterhin genau im Blick behalten. Wir werden alles tun, was uns als Bezirkspolitik möglich ist, um ein Maximum an Bäumen zu schützen und zu erhalten. Leider liegt die Planfeststellung bei der Deutschen Bahn, sodass wir sehr wenige Möglichkeiten haben, um einzuschreiten. Die Möglichkeiten die uns bleiben, werden wir ausschöpfen. Wir werden mit der Verkehrsbehörde und mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft auf Nachpflanzungen, vor allem im Gehölz oder in direkter Nähe zum Gehölz, achten. Der Ausbau der S4 und des Güterverkehres und die damit verbundenen Baumfällungen bringen uns in einen Zielkonflikt: Wir wollen dem Hamburger Osten eine Alternative zum Auto bieten und LKWs von der Straße auf die Gleise bringen, damit CO2 eingespart werden kann. Die Mobilitätswende wird auf lange Sicht CO2 reduzieren. Wenn wir mit dem Bau der S4 das abwenden einer Klimakatastrophe unterstützen können, schützen wir insgesamt Milliarden Bäume weltweit vor Trockenstress und klimabedingten Waldbränden.“

Rainer Schünemann, Fachsprecher Klimaschutz und Umwelt der Wandsbeker SPD-Fraktion: „Uns wurde berichtet, dass der Baumbestand des Gehölzes auch über die Flächen hinaus, für die Fällgenehmigungen erteilt wurden, in Mitleidenschaft gezogen wurde. Deswegen wollen wir von den beteiligten Akteuren und Unternehmen Auskünfte über die vorgenommenen Arbeiten und die erteilten Fällgenehmigungen. Außerdem sollen die Schutzmaßnahmen für die Bäume, die möglicherweise durch den Baustellenverkehr beschädigt werden könnten, überprüft und im notwendigen Umfang umgesetzt werden. Auch auf die verabredeten Neuanpflanzungen werden wir ein wachsames Auge haben, damit das Wandsbeker Gehölz weiterhin eine attraktive Grünfläche bleibt. Die Umleitungsstrecken und Baustelleneinrichtungen sollen wie vorgeschrieben und abgestimmt eingerichtet und gestaltet werden.“

Die Baumfällungen für die Einrichtung der Baustelle waren in den letzten Monaten hoch umstritten, wurden aber gerichtlich als zulässig erklärt. Vertreter der Deutschen Bahn haben im Ausschuss für Klima und Umweltschutz deutlich gemacht, dass die temporäre Einrichtung der Baustellenfläche mit den damit verbundenen Fällungen nicht durch andere Lösungen ersetzt werden kann.

Hintergrund:

Für die Aufsicht über die Zulässigkeit und korrekte Durchführung der Maßnahmen ist die Planfeststellende Behörde, das Eisenbahnbundesamt (EBA), verantwortlich. Diese Aufsicht übernimmt ein von der DB beauftragter ökologischer Baubegleiter (ÖBB). Die Hamburger Fachbehörde, die BUKEA, begleitete den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) zum Planfeststellungsverfahren. In diesem Rahmen wurde festgelegt, dass der ÖBB wöchentlich den Fortschritt in einem Bericht darstellt. Abweichungen vom Planfeststellungsbeschluss sind von dem ÖBB unverzüglich schriftlich der BUKEA mitzuteilen. Im Planfeststellungsbeschluss wurde zudem aufgeführt, dass bei der Notwendigkeit, weitere Bäume zu fällen, die bisher nicht in den Planfeststellungsunterlagen enthalten sind, beim zuständigen Bezirksamt eine Fällgenehmigung zu beantragen und entsprechende Kompensationen vorzunehmen sind.