Veloroute 5: Radfahrstreifen im Leeschenblick bleiben

Die Straße Leeschenblick zwischen Steilshoop und Bramfeld ist Teil der Veloroute 5. Die Polizei möchte die jetzt vorhandenen Radfahrstreifen zu 1,60 Meter breiten Schutzstreifen für Radfahrer verengen und zusätzlich Längsparkplätze einrichten. Die GRÜNEN im Regionalausschuss Bramfeld wollen die Radfahrstreifen hingegen verbreitern.

Der Leeschenblick ist eigentlich eine für Radfahrer ideale Strecke mit Radfahrstreifen auf beiden Seiten. Doch auf der überbreiten Straße parken immer wieder Autofahrer verkehrswidrig und gefährden beim Ein- und Aussteigen die Radfahrer und verhindern die Sicht zwischen Auto- und Radfahrern. Dadurch ist es bereits zu einem Unfall gekommen. Um das Parkplatzproblem in den Griff zu bekommen, will die Polizei Parkplätze zuungunsten der Radfahrstreifen einrichten.

Dennis Paustian-Döscher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN in Wandsbek: „Die Straße Leeschenblick verfügt zurzeit über deutlich zu schmale Radfahrstreifen und eine überbreite Fahrbahn. Velorouten sollen in Hamburg den größtmöglichen Komfort für Radler bereitstellen. Daher werden die Radfahrstreifen mit einer Mindestbreite von 2,25 Metern, besser 2,50 Meter, geplant und ausgeführt. An beiden Fahrbahnrändern im Leeschenblick ließen sich solch breite Radfahrstreifen einrichten, ohne dass der Autoverkehr und auch nicht der Busverkehr in der Straße behindert wird. Die Veloroute 5 ist eine wichtige Verbindung zwischen der Innenstadt und Duvenstedt, schmalere Radfahrstreifen werden wir an dieser Stelle nicht akzeptieren.“

Hintergrundinfo:

Radfahrstreifen sind mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn getrennt. Sie sollten mindestens 2,25 Meter breit sein. Radfahrstreifen dürfen von Autofahrern nur in sehr wenigen Ausnahmen überfahren werden und dürfen auch nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. Anders bei Schutzstreifen, die mit einer gestrichelten Linie abgetrennt sind. Hier dürfen Autofahrer auch halten und sie bei Bedarf befahren. Die deutlich schmaleren Schutzstreifen werden meist angelegt, wenn die Fahrbahn insgessamt nicht breit genug ist. Eine verengte Fahrbahn verhindert meistens das Parken auf der Straße.

Die Beschlussvorlage der Verwaltung wurde vom Regionalausschuss Bramfeld abgelehnt und unserer Forderung zugestimmt.
21-0672-Beschlusvorlage Leeschenblick